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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmegebühr

Die jeweils im Ruttensteiner Seminar-Angebot angegebenen Teilnahmegebühren sind vor Veranstaltungsbeginn fällig und beinhalten 20% Mehrwertsteuer.

Storno

Jede Veranstaltung kann bis Anmeldeschluss, das ist jeweils 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kostenfrei storniert werden. Nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist gerne möglich.

Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die RUTTENSTEINER SEMINARE enstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Im Speziellen ist der Kunde auch verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen ergeben.

Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes

Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per FAX oder E-Mail, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Kurse/Seminare, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Absage von Veranstaltungen

RUTTENSTEINER SEMINARE behält sich eine rechtzeitige Absage vor. Bei Kursabsagen oder Terminverschiebungen können wir keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen leisten. RUTTENSTEINER SEMINARE behält sich das Recht vor, im Einzelfall einen anderen Trainer als angekündigt einzusetzen.

Teilnahmebestätigung

Wenn der Teilnehmer mindestens 75 % der Veranstaltung besucht hat, besteht Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung.

Bei eLearning-Kursen, wenn mindestens 75% der Präsenzkurszeit besucht wurde und 75% der Übungsbeispiele (auf eLearning-Basis) bearbeitet wurden. Teilnahmebestätigungen für Veranstaltungen zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden.

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen

Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat angefordert werden. Die Duplikatsgebühr beträgt EURO 10,00.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Sofern es sich um kein Konsumentengeschäft im Sinne des KSchG handelt, ist der Gerichtstand Wels. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Regelungen.


Neuerscheinung in Kürze:
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