Sie möchten mit Ihrem Unternehmen den österreichischen und europäischen Markt erobern?
Wir beraten und helfen Ihnen nicht nur bei der Gründung eines eigenständigen Unternehmens, eines Tochterunternehmens oder einer Zweigniederlassung, sondern auch schon im Vorfeld, in dem wir für Sie ein Marktscreening durchführen und gegebenfalls bereits Kontakte zu potentiellen Kunden, Lieferanten und Partner herstellen.
Wir sind mehr als eine Consulting Agentur
„Wir sind mehr als Berater, wir unternehmen alles damit unser Klienten Ihre Ziele erreichen“, so der Gründer und Eigentümer Dietmar Erwin Ruttensteiner.
Österreich ist für seine internationale Ausrichtung bekannt und bietet beste Voraussetzungen für eine Betriebsansiedelung und Expansion. Das Österreichische Recht bietet für jede Firmengröße und jede Branch die passende Geschäftsform.
Hier eine kurze Zusammenstellung mit ersten allgemeinen Informationen:
Zu beachten gilt, dass man in Österreich für Geschäftstätigkeiten entsprechende Gewerbescheine benötigt. Viele können ohne besondere Auflagen beantragt werden. Manche dieser Gewebescheine sind allerdings an einen besonderen Befähigungsnachweis gebunden. Das kann eine entsprechende Berufsausbildung, ein entsprechendes Studium oder auch eine langjähriger Praxisnachweis sein.
Die einfachste Form eine Firma zu gründen ist das Einzelunternehmen.
Sofern Sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung haben, kann die Gründung innerhalb weniger Tage erledigt werde. Die Auflagen für die Gründung sind gering. Wir bieten dazu Pauschalangebote an, wo wir für Sie, die NeuFög Förderung beantrage, die Gewerbeschein Registrierung durchführen sowie die entsprechenden Meldungen bei Finanzamt und Sozialversicherung durchführen. Wenn alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen können wir so für Sie Ihre Firma innerhalb einer Woche gründen und registrieren. Schwieriger ist es, wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, dann benötigen Sie einen sehr guten Businessplan und müssen zusätzlich nachweisen, dass sie in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen ist zu beachten, dass Sie mit ihrem kompletten Privatvermögen für Ihre Firma haften.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland schon eine Firma haben dann können Sie eine Niederlassung gründen.
Wenn Sie in Ihrem Heimatland schon eine Firma haben, bietet sich die Möglichkeit einer Zweigniederlassung. Der Vorteil ist das sie für diese Gründung kein Stammkapital benötigen und trotzdem eine vollständige Geschäftsidentität in Österreich haben. Sie können hier zwischen zwei Stufen wählen, Stufe ein von uns Project Office genannt, damit haben Sie bereits eine Identität in Österreich und ist ideal für Markt Screening, Projekt und Geschäftsvorbereitungen. In der zweiten Stufe, kann das Projekt Office zu einer vollständigen Zweigniederlassung ausgebaut werden. Das bedeutet Sie erhalten eine österreichische Steuernummer und die Zweigniederlassung kann in Österreich in vollem Umfang Geschäfte abwickeln. Die Vorteile der Zweigniederlassung sind: der Kostenaufwand mit rund 4000 bis 5000 Euro ist gering, sie kann ohne großen Aufwand auch wieder aufgelöst werden, Sie benötigen keine Stammkapital, für die Gründung müssen Sie nicht nach Österreich kommen, Sie benötigen keinen Notar, sie können auch eine österreichisches Bankkonto beantragen, Sie benötigen nur einen ständigen Vertreter und keinen Gewerberechtlichen Geschäftsführer, die monatlichen Fixkosten für den Betrieb einer Niederlassung sind minimal und bewegen sich zwischen 450 und 600 Euro. Der einzige wirkliche Nachteil einer Zweigniederlassung ist, dass sie von der Mutterfirma in ihrem Heimatland nicht unabhängig ist. Viele unserer Klienten starten mit einer Zweigniederlassung und wenn die Geschäfte gut laufen, upgraden Sie die Zweigniederlassung in eine unabhängige GmbH.
Die populärste Form einer Firma ist die GmbH.
Wenn Sie noch kein Unternehmen haben, eine eigenständige Firma oder eine Tochter gründen wollen empfiehlt sich die Form der GmbH. Sie stellt die österreichische Variante einer Ldt. dar. Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Die Person muss in Österreich gemeldet sein und muss auch hier leben. Die GmbH kann aus mehreren Share Holder bestehen. Die Share Holder müssen nicht in Österreich leben. Ein Bankkonto in Österreich ist allerdings zwingend notwendig. Auf dieses Konto muss das Stammkapital einbezahlt werden. Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 35.000 Euro. Davon müssen bei der Firmengründung mindestens 50% in bar einbezahlt werden, der Rest kann in Sachwerten eingebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reduktion des Stammkapital auf 10.000 Euro möglich, davon müssen dann mindestens 5.000 Euro in bar einbezahlt werden. Der wesentliche Vorteil einer GmbH ist: Die begrenzte Haftung, die Share Holder haften nur mit dem einbezahlten Stammkapital, die GmbH kann vom Mutterunternehmen unabhängig gestaltet werden. Der Nachteil sind die hohen Gründungskosten (Sie müssen mit rund 40.000 bis 45.000 Euro rechnen) und die hohen monatlichen Fixkosten. Der Gewerberechtliche Geschäftsführer muss angestellt werden und verursacht monatlich Kosten von mindestens 2500 Euro.
Gesellschafter, Share Holder und Manager von Niederlassungen und GmbHs können einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung stellen, sie bekommen dann eine spezielle Aufenthaltsbewilligung mit der sie ohne Probleme in Österreich einreisen und sich aufhalten können.
Mutterfirmen von Niederlassungen oder Tochtergesellschaften können Mitarbeiter nach Österreich entsenden. Diese Mitarbeiter bekommen für die Dauer der Beschäftigung ins Österreich ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Dauer der Genehmigung hängt von den bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Ihrem Staat ab. In der Regel ist die bewilligte Dauer zwischen 12 und 60 Monaten, wobei eine Verlängerung unter Umständen möglich ist.
Wenn Sie Fragen haben schreiben sie uns, gerne auch via WhatsApp +436766607343
Wir freuen uns wenn wir auch Sie am Weg nach Österreich begleiten können.