Häufige Fragen

 

 

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zur Unternehmensgründung und zum Umzug nach Österreich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns an oder über WhatsApp +436766607343.

Wir werden Ihre Fragen so schnell wie möglich beantworten.

 

Häufig gestellte Fragen

Muss ich nach Österreich reisen, wenn ich eine Niederlassung oder eine GmbH gründen möchte?

  • Nein Sie müssen nicht nach Österreich kommen. Wir können den kompletten Gründungsprozess in Vollmacht für Sie erledigen.

Kann ich in Österreich eine Firma gründen, wenn ich keine Österreichische Staatsbürgerschaft habe?

  • Ja eine Firmengründung ist nicht abhängig von der Staatsbürgerschaft. Auch ausländische Staatsbürger können eine Firma gründen.

Muss ich in Österreich wohnen um eine Firma gründen zu können?

  • Nein der Firmeninhaber muss nicht in Österreich leben, aber die Firma braucht eine bevollmächtigte Person die in Österreich lebt.

Muss der Firmeninhaber in Österreich wohnen?

  • Nein der Firmeninhaber muss nicht in Österreich leben, aber die Firma braucht eine bevollmächtigte Person die in Österreich lebt.

Muss eine Niederlassung einen Manager einstellen?

  • Nein für eine Niederlassung ist kein Manager vorgeschrieben. Aber eine Niederlassung muss einen Ständigen Repräsentanten haben, der für die Korrespondenz mit den Behörden verantwortlich ist.

Was macht der Ständige Vertreter in einer Niederlassung?

  • Der Ständige Vertreter ist für die Korrespondenz mit den Behörden verantwortlich.

Braucht eine GmbH zwei Geschäftsführer?

  • Die österreichische GmbH benötigt in den meisten Fällen einen Handelsrechtlichen und einen Gewerberechtlichen Geschäftsführer. Beide Funktionen können von ein und derselben Personen erfüllt werden.

Muss der Geschäftsführer in der GmbH angestellt werden?

  • Im Prinzip ja. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Wenn einer der Gesellschafter diese Funktion übernimmt, dann muss dieser unter bestimmten Voraussetzungen nicht angestellt werden.

Muss der Geschäftsführer in Österreich wohnen?

  • Im Prinzip ja, der Geschäftsführer muss in angemessener Nähe zum Unternehmen leben. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Die Möglichkeiten gehören aber immer im Einzelfall geprüft.

Muss ich auch Steuern zahlen, wenn ich in der GmbH keine Gewinne mache?

  • Ja sie müssen pro Kalenderjahr Körperschaftssteuer in der Höhe von 1750 Euro bezahlen. Für neu gegründete GmbHs kann der Betrag auf 500 Euro jährlich herabgesetzt werden.

Brauche ich einen Steuerberater, wenn ich eine GmbH besitze?

  • Gesetzlich ist kein Steuerberater vorgeschrieben. Wir empfehlen aber dringend eine steuerliche Vertretung zu nutzen.

Benötige ich für eine Niederlassung oder eine GmbH ein richtiges Büro?

  • Nein sie benötigen kein richtiges Büro. Wir können Ihnen die notwendige Adresse inklusive Postbearbeitung zur Verfügung stellen.

Kann ich mit einer österreichischen Niederlassung ein Bankkonto eröffnen?

  • Im Prinzip ja, es hängt aber sehr von Ihrem Geschäftsmodell und dem Land aus dem die Hauptfirma stammt ab. Ein Bankkonto ist für die Eröffnung einer Niederlassung nicht zwingend vorgeschrieben.

Kann ich mit einer GmbH ein Bankkonto eröffnen?

  • Ja, es ist sogar Pflicht, dass sie ein Bankkonto eröffnen. Auf dieses Konto müssen Sie die Stammeinlage einzahlen. Solange die Stammeinlage nicht einbezahlt ist, kann die Firma nicht im Firmenbuchregister eingetragen werden.

Wenn ich nicht in Österreich lebe, kann ich dann trotzdem ein Einzelunternehmen gründen?

  • Für ein Einzelunternehmen, benötigen Sie eine gültige Meldeadresse in Österreich.

Kann ich in eine Niederlassung und in einem Einzelunternehmen Mitarbeiter einstellen?

  • Ja natürlich können Sie Mitarbeiter beschäftigen.

Kann eine Person alleine eine GmbH gründen?

  • Ja, das ist möglich. Dann ist diese eine Person, Gesellschafter, Handelsrechtlicher und Gewerberechtlicher Geschäftsführer in einer Person.

 

 

 


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